ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DCON1 Solutions – Frank Diekmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) für die Bereichen der Unternehmensentwicklung, Messaging Strategien, Recruiting Strategien, Leadgenerierung, Vertriebslösungen und Off-Market Deals der Kunden von DCON1 Solutions. 

Stand: 18.03.2022

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen DCON1 Solutions und einem Kunden geschlossenen Verträge, soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.

Anwendungsbereich ist der Geschäftsverkehr gegenüber Privatpersonen und privaten und öffentlichen Unternehmen..

Der Vertrag kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zustande.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn DCON1 Solutions hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn DCON1 Solutions ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.

2 Leistungsumfang und -erbringung

Art, Inhalt und Umfang der von DCON1 Solutions zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie der dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Leistungs- und/oder Produktbeschreibung von DCON1 Solutions.

Äußerungen von Mitarbeitern von DCON1 Solutions oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn DCON1 Solutions dies schriftlich bestätigt hat. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

DCON1 Solutions ist berechtigt im Rahmen der Leistungserbringung dritte Unternehmen (Kooperationspartner und Subunternehmer) einzuschalten, solange dies nicht für den Kunden unzumutbar ist.

3 Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird der Kunde die fälligen Rechnungsbeträge innerhalb von spätestens 14 Werktagen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug auf das in der Rechnung angegebene Konto entrichten.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so kann DCON1 Solutions – neben der Geltendmachung der gesetzlichen Verzugsrechte – die Leistungen sperren bzw. suspendieren.

Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber DCON1 Solutions anzuzeigen („Einspruchsfrist“). Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und die Folge verspäteter Einwendungen wird DCON1 Solutions in der Rechnung hinweisen.

Allgemein gilt: Gegen Forderungen von DCON1 Solutions kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.

DCON1 Solutions behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise

DCON1 Solutions ist berechtigt, Preisanpassungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorzunehmen:

Änderungen der Entgelte für im Rahmen eines laufenden Vertragsverhältnisses von DCON1 Solutions zu erbringenden Leistungen werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich vor der Änderung mitgeteilt. Der Kunde kann dieser Änderung gemäß Ziff. 4.3 widersprechen, es sei denn, es handelt sich um eine Preissenkung oder eine Preiserhöhung, die innerhalb eines Jahres nicht mehr als 3 % beträgt oder eine Preiserhöhung, die nachweislich nur eine Anpassung der Preise an die durch den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Gesamtindex) ermittelte allgemeine Preisentwicklung vornimmt.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Kunden rechtzeitig in Textform (z.B. schriftlich, per E-Mail oder Post) vor der Änderung mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGB besonders hervorgehoben werden. Der Kunde kann einer solchen Änderung gemäß Ziff. 4.3. widersprechen.

Der Kunde hat seinen Widerspruch gemäß Ziff. 4.1 und 4.2 schriftlich und innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung von DCON1 Solutions über die Preisanpassung zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei DCON1 Solutions eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gilt die Preisanpassung oder Änderung der AGB als genehmigt; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerspruch wird DCON1 Solutions ausdrücklich in der Mitteilung über die Preisanpassung oder die Änderung der AGB hinweisen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung oder der Änderung der AGB form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. DCON1 Solutions hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für DCON1 Solutions wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

5 Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Nutzungs-, Know-how und sonstigen Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen stehen beiden Vertragsseiten, d.h. DCON1 Solutions und dem Kunden, gleichermaßen zu. 

Messagingstrategien, Marketingstrategien, Konzepte und Kampagnenaufbau
unterliegen der Geheimhaltung.

Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an
Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der
eigenen Datensicherung.

Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Der Kunde wird alle für die Leistungserbringung durch DCON1 Solutions erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind oder in seinem Bereich liegen.

Der Kunde hat DCON1 Solutions unaufgefordert und rechtzeitig von allen Umständen und Vorgängen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind.

7 Fristen und Termine

Im Angebot oder in sonstigen Unterlagen genannte Termine für die Leistungserbringung sind grundsätzlich unverbindliche Plan-Termine. Als verbindliche Leistungstermine gelten diese Termine nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

Wird DCON1 Solutions an der Einhaltung einer Lieferungs- oder Leistungsfrist aufgrund von unvorhergesehenen Umständen gehindert, die außerhalb des Einflussbereichs von DCON1 Solutions oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so verlängern sich diese Fristen angemessen, mindestens aber um die Zeitdauer solcher Hindernisse. Als derartige Umstände kommen beispielsweise in Betracht: höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Netzausfall oder allgemeine Störungen der Telekommunikation. Der Vertragspartner ist in einem solchen Fall grundsätzlich erst zum Rücktritt gemäß § 323 BGB berechtigt, wenn ein vereinbarter Liefertermin um mehr als dreißig Tage überschritten wird. Davor kann der Vertragspartner nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB (einfaches Fixgeschäft oder Unzumutbarkeit) vorliegen. Etwaige bestehende weitere Rechte oder Ansprüche des Vertragspartners werden hiervon nicht berührt.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, für die der Vertragspartner allein oder weit überwiegend verantwortlich ist (verspätete Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Vertragspartner zuzurechnende Dritte etc.) hat DCON1 Solutions nicht zu vertreten. DCON1 Solutions ist in diesen Fällen berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen, um einen der Dauer des Vorliegens  der vorgenannten Umstände angemessenen Zeitraum hinauszuschieben.

Für die Haftung von DCON1 Solutions bei Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen siehe den Punkt “Haftungsbegrenzung”.

8 Laufzeit

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Die monatlichen Grundleistungen sind jeweils zum Monatsende kündbar, nach Ablauf der im Angebot beschriebenen Laufzeiten.

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt es insbesondere, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung länger als 30 Werktage in Verzug befindet.

Im Falle einer berechtigten außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch DCON1 Solutions wird der Kunde einen pauschalierten Schadensersatz von 25% der bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung durch den Kunden kumulierten Vergütung an DCON1 Solutions bezahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9 Gewährleistung

Die Dienstleistungen der DCON1 Solutions sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. DCON1 Solutions übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.

Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der Dienstleistungen und gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem Anmelder/Kunden werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.

Sofern die von DCON1 Solutions geschuldeten Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, sind diese Mängel seitens des Kunden unter genauer Beschreibung des Mangels und der Umstände, unter denen dieser aufgetreten ist, unverzüglich zu rügen. DCON1 Solutions wird den Mangel umgehend beheben, hierbei wird ihn der Kunde nach besten Kräften unterstützen. DCON1 Solutions steht eine Frist von zehn Werktagen für die Beseitigung von Mängeln bezogen auf den jeweiligen Mangel zu. Gelingt die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb der Frist und stellt DCON1 Solutions auch keine Umgehungslösung kostenlos zur Verfügung, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung mindern und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.

Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist frühestens auszugehen, wenn DCON1 Solutions einen wesentlichen Mangel nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mängelrüge beseitigt oder eine entsprechende Umgehungslösung zur Verfügung stellt und der Kunde, die ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Mitwirkungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Wegen unwesentlicher Mängel ist der Kunde nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. 

Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.

Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Messagingdienstanbieter, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.

10 Haftung

Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit sich nicht aus einer abweichenden Haftungsregelung in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag etwas anderes ergibt.

DCON1 Solutions haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DCON1 Solutions oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung von DCON1 Solutions für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von DCON1 Solutions übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet DCON1 Solutions nur, soweit   

sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.

Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit DCON1 Solutions hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von DCON1 Solutions auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung von DCON1 Solutions für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von DCON1 Solutions.

11 Widerrufsrecht

Für den Fall, dass der Kunde/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die DCON1 Solutions, Bahnhofstr.37, 42651 Solingen, per E-Mail oder Post, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

12 Datenschutz

DCON1 Solutions wird die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) beachten.

13 Schlussbestimmungen

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserforderniss.

DCON1 Solutions ist berechtigt, den Kunden auf ihrer Internetseite oder in sonstigen Werbemitteln als Referenz zu benennen. Berechtigte Interessen des Kunden sind hierbei zu berücksichtigen.

Ansprüche aus einem Vertrag zwischen DCON1 Solutions und einem Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG).

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von DCON1 Solutions. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten 

kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.